Landgericht Berlin: Gutschein-Aktion beim Buchverkauf unzulässig
LG Berlin, Beschluss vom 9. Dezember 2019, Az. 91 O 99/19
Wird beim Verkauf von preisgebundenen Büchern dem Kunden nach Einlösung eines Gutschein-Codes ein Rabatt gewährt, liegt ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vor.
Ein Bundesliga-Fußballclub 1. FC Bayern München gewährte seinen Kunden beim Kauf preisgebundener Bücher über den eigenen Online-Shop ab einem Bestellwert von 60,00 € und nach Einlösung eines Gutschein-Codes einen Rabatt von 15,00 €. Der Kunde musste daher nicht den vollen gebundenen Buchpreis zahlen.
Auf Antrag des Preisbindungstreuhänders Rechtsanwalt Peter Ehrlinger hat das Landgericht Berlin dem Bundesliga-Fußballclub diese Gutschein-Aktion per einstweiliger Verfügung verboten. Der 1. FC Bayern München hat das gerichtliche Verbot durch Abgabe einer Abschlusserklärung akzeptiert.