Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung

"Bücher haben feste Preise"



Das Recht der Preisbindung für Bücher ist für Deutschland im "Gesetz über die Preisbindung für Bücher", dem sog. Buchpreisbindungsgesetz (kurz: BuchPrG) geregelt.

 

Die Buchpreisbindung verpflichtet alle gewerblichen und geschäftlichen Buchanbieter, beim Verkauf neuer Büchern die zuvor vom Verlag (oder Importeur) verbindlich festgesetzten Buchpreise einzuhalten (§ 3 Abs. 1 BuchPrG). Dementsprechend haben die Verlage und Buchimporteure für jedes in Deutschland angebotene Buch einen Verkaufspreis festzusetzen und zu veröffentlichen (§ 5 Abs. 1 BuchPrG).

 

Das Gesetz verpflichtet nicht nur klassische Buchhändler, Online-Buchshops, Amazon usw., sondern auch sonstige Buchverkäufer, die entweder gewerblich (d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht) oder nur geschäftlich (d.h. auf Wiederholung ausgerichtet oder in einem für privates Handeln unüblichen Umfang) handeln.

 

Der festgesetzte Buchpreis darf weder unter- noch überschritten werden.

 

Die Buchpreisbindung gilt nicht nur für Bücher, sondern auch für Musiknoten, kartografische Produkte (Landkarten), eBooks und Medien­kombina­tionen (z.B. Buch mit CD).

Die Gründe des Gesetzgebers


Der Bundestag hat die Verabschiedung des Preisbindungsgesetzes im Jahr 2002 eingehend begründet (vgl. Bundestags-Drucksache 14/9196 vom 3. Juni 2002). Als Kernziel wurde dabei formuliert:

 

"Ziel ist es, einen leistungsfähigen Markt für Verlagserzeugnisse in Deutschland zu sichern und deren Rolle als Kulturgut und Kulturmedium zu fördern. Das Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen ist außerdem eine Maßnahme zur Förderung kultureller und sprachlicher Vielfalt und zum Schutz des Pluralismus im Sinne des Artikels 1 Nr. 6 der Richtlinie 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 über den elektronischen Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 178 S. 1)."


Die Bedrohung durch die Branche selbst


Norbert Lammert, von 2005 bis 2017 Präsident des Deutschen Bundestages, hat die Bedrohung der für den Buchhandel existentiell wichtigen Preisbindung durch den Buchhandel selbst in einer Rede anläßlich der Buchhändlertage des Börsenvereins des deutschen Buchhandels am 24. Mai 2006 in Berlin in wenigen Sätzen auf den Punkt gebracht: 

 

"Deshalb mein gut gemeinter Appell, den ich zum Schluss gerne vortragen möchte. Nehmen Sie bitte dieses Thema, das Buch als Kulturgut mindestens so ernst, wie Sie es von der Politik erwarten. Die Buchpreisbindung ist nicht von der Politik bedroht, sondern von der Branche. Und wenn sie nicht Bestand haben sollte, suchen Sie die Ursachen in den eigenen Reihen."

 

Die Branche ist gut beraten, sich um die Überwachung und die flächendeckende Durchsetzung der Preisbindung zu kümmern, wenn sie nicht riskieren möchte, dass die Preisbindung - wie bereits die Preisbindung für Markenartikel in den siebziger Jahren - durch eine schleichende Vernachlässigung an Bedeutung verliert und schließlich vom Gesetzgeber abgeschafft wird.

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