LG Berlin 08.10.2021

Landgericht Berlin: unzulässige Rabatt-Werbung für Bücher

 

LG Berlin, Urteil vom 08.10.2021 - 16 O 179/21

 

Eine Newsletter-Werbung für Bücher, in der für einen Rabatt von 15 % geworben wird, ohne darauf hinzuweisen, dass die Rabattierung nicht für preisgebundene Bücher gilt, ist irreführend.

 

§§ 3 Abs. 1 u. 2, 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG

Auf Antrag der Buchhändlergenossenschaft eBuch eG hat das Landgericht Berlin einem Online-Buchhändler verboten, im Rahmen einer Newsletter-Werbung für eine Rabattaktion zu werben, ohne darauf hinzuweisen, dass die Rabattierung nicht für preisgebundene Bücher gilt. Die Werbung ist nach Einschätzung des Landgerichts Berlin irreführend. Der Verbraucher gehe davon aus, dass sich die versprochene Preisreduzierung auf das gesamte Sortiment des Online-Händlers beziehe und damit auch auf neue, preisgebundene Bücher. Tatsächlich waren neue, preisgebundene Bücher aber von der Rabattgewährung ausgenommen.

 

Aus der Irreführung führe auch nicht der im Newsletter verwendete Sternchenhinweis heraus. Die Gestaltung des Sternchenhinweises genüge nicht den vom BGH aufgestellten Anforderungen an eine hinreichend erkennbare Aufklärung einer Werbeaussage. Weder nehme das an der Werbeaussage angebrachte Sternchen am Blickfang teil, noch trete die Auflösung des Sternchenhinweises optisch im erforderlichen Maße in Erscheinung.

 

Der Online-Buchhändler hat das im Eilverfahren ergangene Verbot durch Abgabe einer Abschlusserklärung akzeptiert. Das Verbot ist damit bestandskräftig. 


LG Berlin, Verfügungsbeschluss vom 08.10.2021 - 16 O 179/21

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