LG Berlin 9.12.2019

Landgericht Berlin: Gutschein-Aktion beim Buchverkauf unzulässig


LG Berlin, Beschluss vom 9. Dezember 2019, Az. 91 O 99/19


Wird beim Verkauf von preisgebundenen Büchern dem Kunden nach Einlösung eines Gutschein-Codes ein Rabatt gewährt, liegt ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vor.

 

§§ 3 S. 1, 5 Abs. 1 S. 1 BuchPrG

Ein Bundesliga-Fußballclub 1. FC Bayern München gewährte seinen Kunden beim Kauf preisgebundener Bücher über den eigenen Online-Shop ab einem Bestellwert von 60,00 € und nach Einlösung eines Gutschein-Codes einen Rabatt von 15,00 €. Der Kunde musste daher nicht den vollen gebundenen Buchpreis zahlen.

 

Auf Antrag des Preisbindungstreuhänders Rechtsanwalt Peter Ehrlinger hat das Landgericht Berlin dem Bundesliga-Fußballclub diese Gutschein-Aktion per einstweiliger Verfügung verboten. Der 1. FC Bayern München hat das gerichtliche Verbot durch Abgabe einer Abschlusserklärung akzeptiert. 


LG Berlin, Beschluss vom 9. Dezember 2019, Az. 91 O 99/19

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