LG Heilbronn 29.11.2019

Landgericht Heilbronn: Irreführung durch Werbung mit „AKTION“ für preisgebundene Bücher 


LG Heilbronn, Urteil vom 29. November 2019, Az. Kn 8 O 44/19 (nicht rechtskräftig)


Die Werbung mit der Angabe „AKTION“ für neue, preisgebundene Bücher ist irreführend und daher wettbewerbsrechtlich unlauter.

 

§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG

Auf Antrag der Buchgenossenschaft eBuch eG hat das Landgericht Heilbronn einer großen Supermarktkette verboten, neue, preisgebundene Bücher mit der Angabe „AKTION“ zu bewerben. Diese Werbeaussage ist nach Einschätzung des LG Heilbronn irreführend. Sie kann als Hinweis auf ein „Preisschnäppchen“ verstanden werden, obgleich die beworbenen Bücher überall zum gleichen Preis zu haben sind. Zudem stellte das Gericht klar, dass es für die Frage der Irreführung nicht darauf ankomme, ob ein Kunde die Buchpreisbindung kenne oder nicht. Zum einen könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Details der Buchpreisbindung bekannt seien. Zum anderen könne die Werbung auch bei Kennern der Buchpreisbindung zur Irreführung führen.

Urteil LG Heilbronn 29.11.2019 -Kn 8 O 4[...]
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