Preisbindungstreuhänder

Preisbindungstreuhänder des Buchhandels

Rechtsanwalt Ehrlinger hat als Preisbindungstreuhänder die Aufgabe, die Einhaltung der Preisbindung für Bücher und andere Verlagserzeugnisse zu überwachen und erforderlichenfalls preisbindungsrechtliche Ansprüche im Interesse der Buchhändler im eigenen Namen rechtlich durchzusetzen. Ferner kann er zu Fragen aus dem Preisbindungsrecht und zur Zulässigkeit von Bücherangeboten und Verkaufsaktionen (z.B. Gutscheinaktionen) anwaltlich beraten.

 

Der Preisbindungstreuhänder ist nach dem Gesetz über die Preisbindung für Bücher ein "Rechtsanwalt, der von Verlegern, Importeuren oder Unternehmen, die Verkäufe an Letztabnehmer tätigen, gemeinsam als Treuhänder damit beauftragt worden ist, ihre Preisbindung zu betreuen." (vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 3 Buchpreisbindungsgesetz - BuchPrG).


Der Preisbindungstreuhänder ist danach ein mit eigener Befugnis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung ausgestatteter Rechtsanwalt und kann als solcher im eigenen Namen Verstöße gegen die Preisbindung von Büchern und sonstigen preisgebundenen Verlagserzeugnissen verfolgen. Innerhalb dieser Befugnisse überwacht der Preisbindungstreuhänder die Einhaltung der Preisbindung im Buchhandel.

 

In diesem Sinne wurde Rechtsanwalt Peter Ehrlinger im Jahr 2015 von der eBuch eG, der größten deutschen Genossenschaft im Buchhandel, und zahlreichen Buchhändlern zum Preisbindungstreuhänder bestellt.

Rechtsanwalt Peter Ehrlinger

Share by: