LG Ansbach 19.04.2017

LG Ansbach: Hohe Anforderungen an Einräumung eines „Lehrerprüfrabatts“


Landgericht Ansbach, Beschluss vom 19. April 2017 – 3 O 363/17 (einstweiliges Verbot)


Für die zulässige Einräumung eines Lehrerprüfrabatts nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 BuchPrG genügt es nicht, wenn lediglich auf die gesetzlichen Anforderungen hingewiesen wird.

Auf Antrag des Preisbindungstreuhänders des Buchhandels, Rechtsanwalt Peter Ehrlinger hat das Landgericht Ansbach einem Schulbuchverlag verboten, solchen Käufern, die nicht Lehrer oder Lehramtsreferendare sind, beim Kauf neuer, preisgebundener Bücher einen „Lehrerprüfrabatt“ einzuräumen.

 

Ein Schulbuchverlag hatte mit einem zeitlich begrenzten „10 % Prüfrabatt“ geworben und dabei auf § 7 Abs. 1 Nr. 3 BuchPrG hingewiesen. Das Landgericht Ansbach folgte der Auffassung des Preisbindungstreuhänders, dass allein der Hinweis auf die gesetzlichen Anforderungen (die zudem unvollständig waren) nicht genüge. Es sei erforderlich, um zumutbaren Umfang die Eigenschaft des Käufers als Lehrer oder Lehramtsreferendar zu überprüfen, etwa beim Besteller nachzufragen und „sich ggf. entsprechende Versicherungen oder Unterlagen einzuholen“.

Beschluss LG Ansbach 19.04.2017 - 3 O 36[...]
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