LG Berlin 10.04.2018

Landgericht Berlin: Gratis-Geschenk beim Verkauf preisgebundener Bücher unzulässig


LG Berlin, Beschluss vom 10.04.2018, Az. 101 O 39/18 (einstweiliges Verbot, im Wege der Abschlusserklärung vom Buchhändler anerkannt)


Wer beim Verkauf von preisgebundenen Büchern ein Gratis-Geschenk von mehr als geringem Wert abgibt, verstößt gegen die Buchpreisbindung.


§§ 3 S. 1, 5 Abs. 1 S. 1, 7 Abs. 4 Nr. 1 BuchPrG

Auf Antrag des Preisbindungstreuhänders Rechtsanwalt Peter Ehrlinger hat das Landgericht Berlin einem Online-Buchhändler verboten, beim Verkauf preisgebundener Bücher ein Gratis-Geschenk abzugeben, sofern der Wert des Gratis-Geschenks im Verhältnis zum Preis des Buches nicht gering ist.

 

Der Buchhändler hatte in einem Werbeflyer damit geworben, bei der Bestellung eines Buches ein „Gratis-Buch“ als Geschenk mitzuliefern. Dem bestellten (preisgebundenen) Buch zum Preis von 19,95 € wurde ein nicht mehr der Buchpreisbindung unterliegendes Buch als als Gratis-Geschenk beigefügt, das der Buchhändler über seinen Online-Shop zugleich zu einem Preis von 2,95 € angebot. Hierin lag nach Auffassung des Preisbindungstreuhänders eine Zugabe, die im Verhältnis zum verkauften Buch nicht nur von geringem Wert war, so dass er die Preisbindung verletzt sah, weil die Ausnahmevorschrift des § 7 Abs. 4 Nr. 1 BuchPrG nicht zur Anwendung kam. 

 

Dieser Einschätzung folgte das Landgericht Berlin und verbot dem Buchhändler entsprechende Buchverkäufe per einstweiliger Verfügung. Die Gerichtsentscheidung wurde vom Händler anerkannt und ist daher rechtskräftig. 

Beschluss LG Berlin 10.04.2018 - 101.O.3[...]
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