LG Bochum 20.04.2023

Nachdem sich eine Mitgliedsbuchhandlung der eBuch eG beim Preisbindungstreuhänder darüber beschwert hatte, dass ausgerechnet der Marktführer Thalia die Preisbindung missachte, wurde es Thalia - nachdem eine entsprechende Verpflichtungserklärung von Thalia nicht freiwillig abgegeben worden war - vom Landgericht Bochum verboten, Letztabnehmern in Deutschland neue, preisgebundene Bücher zu anderen als den gebundenen Ladenpreisen anzubieten und/oder zu verkaufen. 


Thalia war vor Gericht nicht erschienen und hatte auch keinen Rechtsanwalt als Vertreter beauftragt, so dass das Urteil vom Gericht als Versäumnisurteil erlassen wurde. Streitwert: 25.000 €.

LG Bochum Versäumnisurteil vom 20. April 2023 - I8-465/22
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