LG Heilbronn 16.08.2018

Landgericht Heilbronn: Irreführung durch Werbung mit „AKTION nur 5.99“ für preisgebundene Bücher (Kaufland)


LG Heilbronn, Beschluss vom 16. August 2018, Az. Kn 8 O 151/18 (einstweiliges Verbot)


Die Werbung mit der Angabe „AKTION nur 5.99“ für neue, preisgebundene Bücher ist irreführend und daher wettbewerbsrechtlich unlauter.


§§ 3 Abs. 1 , 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 2 UWG

Auf Antrag der Buchgenossenschaft eBuch eG, vertreten durch den Preisbindungstreuhänder, Rechtsanwalt Peter Ehrlinger, hat das Landgericht Heilbronn der Supermarktkette Kaufland verboten, neue, preisgebundene Bücher mit der Angabe „AKTION nur 5.99“ zu bewerben.

 

Diese Werbung ist nach Auffassung des LG Heilbronn irreführend. Sie kann zu der falschen Vorstellung führen, dass die beworbenen Buchtitel bei Kaufland günstiger als bei Mitbewerbern zu haben sind. Tatsächlich wurden die Bücher zum gebundenen Preis (hier: 5,99 €) verkauft, der von jedem Buchhändler einzuhalten ist.

 

Die einstweilige Verfügung wurden von Kaufland als endgültige Regelung anerkannt worden.

Beschluss LG Heilbronn 16.08.2018 - Kn 8[...]
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