LG Koblenz 26.04.2017

Landgericht Koblenz: Irreführung von „nur“-Werbung für preisgebundenen Bücher


LG Koblenz, Versäumnisurteil vom 26.04.2017 – 15 O 375/16 (noch nicht rechtskräftig)


Die Werbung mit der Angabe „nur“ für neue, preisgebundene Bücher ist irreführend und daher wettbewerbsrechtlich unzulässig.


§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG

Auf Antrag der Buchgenossenschaft eBuch eG (vertr. durch Rechtsanwalt Peter Ehrlinger) hat das Landgericht Koblenz dem Online-Buchhändler Rhenania verboten, neue, preisgebundene Bücher bei der Angabe des gebundenen Preises mit dem Zusatz „nur“ zu bewerben.

 

Rhenania hatte in einem Werbeflyer mehrere Buchtitel, die der Buchpreisbindung unterliegen, in hervorgehobener Weise mit „nur“ beworben. Diese Art der Werbung kann zu der falschen Vorstellung führen, dass es sich bei so beworbenen Preisen um solche handelt, die günstiger sind als bei Mitbewerbern. Tatsächlich handelt es sich jedoch um die gebundenen Preise, die von jedem Buchhändler einzuhalten sind. Das Landgericht Koblenz erließ das Versäumnisurteil wie beantragt. 


Urteil LG Koblenz vom 26.04.2017 - 15 O [...]
Share by: