LG München I 13.06.2019

Landgericht München I: Irreführung durch Werbung mit Preisgegenüberstellung bei preisgebundenen Büchern (Amazon)


LG Hamburg, Urteil vom 09.03.2023, Az 312 O 198/21



Die Werbung mit einer Preisgegenüberstellung für neue, preisgebundene Bücher kann irreführend und daher wettbewerbsrechtlich unlauter sein. 


§§ 3 Abs. 1 u. 2, 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG 


Auf Antrag der Buchgenossenschaft eBuch eG hat das Landgericht München I dem Onlinehändler Amazon im Eilverfahren verboten, preisgebundene Bücher mit einer Preisgegenüberstellung zu bewerben, bei der dem verlangten gebundenen Preis ein höherer, durchgestrichener Preis vergleichend gegenübergestellt wird, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem verlangten Preis um den gebundenen Preis handelt, der von jedem Buchhändler einzuhalten ist.

 

Damit folgt das Landgericht München I der Einschätzung, wonach die Preisgegenüberstellung den unzutreffenden Eindruck erweckt, der beworbene Buchtitel sei bei Amazon preisreduziert, und damit besonders preisgünstig zu haben. Tatsächlich kostet das Buch wegen der Preisbindung überall das gleiche.

Beschluss LG München I 13.06.2019 - 33 O[...]
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