Preisbindungstreuhänder
Landgericht Offenburg: Verbot pauschaler Schulbuch-Rabattwerbung
Landgericht Offenburg, einstweiliger Verbotsbeschluss vom 20.07.2017 – 3 O 182/17 (nicht rechtskräftig) – Schulbuch-Rabattwerbung
Die Werbeaussagen „Rabatt für Lernmittel 12%“ und „maximaler Rabatt im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes“ sind irreführend und unlauter.
§§ 935, 940 ZPO; §§12 Abs. 2, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 2 UWG
Der vor allem auf Schulbücher und Schulbuchetikettierungen spezialisierte Anbieter LDE in Kehl warb für den Verkauf von Schulbüchern mit den pauschalen Rabattaussagen „Rabatt für Lernmittel 12%“ und „maximaler Rabatt im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes“. Diese Werbeaussagen wurden nun auf Antrag der eBuch eG (Vertreter: Rechtsanwalt Peter Ehrlinger) vom Landgericht Offenburg verboten.